Die ersten Sitzungen werden für die Diagnostik genutzt. Mit Hilfe psychologischer Testverfahren werden die genauen Schwierigkeiten festgestellt und mögliche Ursachen dafür gesucht. Nach Abschluss der psychologischen Diagnostik wird überprüft, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll und notwendig ist. Die ersten fünf Sprechstunden und zwei probatorische Sitzungen zur Klärung des Therapiebedarfs werden auf jeden Fall von der Krankenkasse übernommen. Erst dann wird eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt.